Welche Rahmenbedingungen gibt es?

Freiwilliges Engagement ist kein gewöhnliches Arbeitsverhältnis. Trotzdem muss es für alle Beteiligten gewisse Rahmenbedingungen und Kriterien geben, um den Erfolg und die Qualität der Zusammenarbeit zu sichern.

Zum Gelingen des Engagements können folgende Tipps beitragen

Beginnen
Bevor eine Tätigkeit aufgenommen wird, müssen Arbeitsbedingungen, Anfang, Dauer und Beendigung der Freiwilligentätigkeit abgeklärt und festgelegt werden.

Beenden
Die Aufgabe soll abgeschlossen, reflektiert und abgegeben oder wieder neu begonnen werden.

Beschreiben
Eine Aufgabenbeschreibung und eine eindeutige Abgrenzung des Tätigkeitsfeldes fördert ein gutes Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen.

Beteiligen
Eine Einbeziehung in den Informationsfluss und eine Entscheidungs- und Mitsprachekompetenz führen zu einer Anerkennung der Freiwilligen als mündige Bürger.

Begrenzen
Ehrenamt darf keine Vollbeschäftigung sein! Die Grenzen durch andere Verpflichtungen (Beruf, Familie, persönliche Bedürfnisse) sind zu respektieren.

Begleiten
Fachliche Aus- und Weiterbildung, Beratung und Supervision sollen eingefordert und in Anspruch genommen werden.

Berichten
Freiwillige Tätigkeit muss „öffentlich“ gemacht werden (Tätigkeitsberichte, Zeitungen, persönliche Vorstellung).

Belegen
Für ehrenamtliche Arbeit soll es einen allgemein gültigen Tätigkeitsnachweis geben. Dieser muss Umfang, Dauer, Art und Qualität der ehrenamtlich geleisteten Arbeit enthalten und soll ein Kriterium für den Wiedereinstieg in den Beruf bzw. in eine politische oder sonstige Aufgabe sein.

Bezahlen
Spesen, die sich aus der freiwilligen Tätigkeit ergeben (Telefon, Material, Fahrtkosten, Tagungsgebühren, Porto) sollen ersetzt werden. Es soll auch das Angebot einer kostenlosen Aus- und Fortbildung geben.

Belohnen
Zu einer Kultur der Wertschätzung gehören immer wieder Zeichen der Anerkennung. Es ist uns ein Anliegen, dass ehrenamtliche Tätigkeit anerkannt wird – durch Anrechnung auf die Pension, Steuerabsetzbeträge, Freistellung, gesetzliche Unfallversicherung u.a.

(10 B der Katholischen Frauenbewegung)